Neu => Alkohol: auf gastronomischer Fläche statt im Betrieb (Allgemeines Forum)

Schultheiss Berlin, Dienstag, 11.08.2026, 21:24 (vor 1 Tag, 5 Stunden, 43 Min.) @ Der Blaschke
bearbeitet von Schultheiss Berlin, Dienstag, 11.08.2026, 21:24

Huhu.

In Bremen Hbf wurde jetzt der Text geändert. Der Alkoholkonsum ist jetzt auf "gastronomischen Flächen" erlaubt - vorher war es "in gastronomischen Betrieben".

Ist das ein Vorgriff auf die bundesweiten Ausrollung des Saufverbots?

Und wo liegt der Unterschied? Gibt's zum Raucherkarree demnächst ein Alkoholkarree? Müssen gastronomische Betriebe Teile ihes Grundstücks demnächst ausdrücklich als gastronomische Fläche erklären? Müssen/dürfen Teile ihres Grund und Bodens keine gastronomische Fläche mehr sein? Mir fällt da gerade Außengastronomie ein, auch wenn es die im Bahnhof ja soooo oft dann auch nicht gibt.

Und was ist dann IM Zug? Fernzüge sind auf ganzer Linie gastronomische Fläche? Nahverkehrszüge in Niedersachsen z.B. sind es auf ganzer Länge nicht?

Ach, herrlich, wer sich da wohl über die Änderung der Ansage Gedanken gemacht hat ...

Kann man da was auf die EU schieben? Oder ist's der neue Gesundheitsminister? Oder hat Frau Palla einen Geistesblitz gehabt? Dr. Nagl?

Wo bleibt BILD?

Und nach dieser bahnbrechenden News jetzt zurück zu den wesentlichen Themen.

Schöne Grüße von jörg

Ich vermute mal, dass damit die Tische vor den Betrieben und somit die dazugehörigen Freischankflächen gemeint sind. Denn die gibt es ja schon. Ansonsten müsste hier gekündigt werden. Mit der DB-Lounge wird das weniger bis gar nichts zu tun haben.


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