Neu => Alkohol: auf gastronomischer Fläche statt im Betrieb (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 11.08.2026, 13:20 (vor 2 Stunden, 36 Minuten)

Huhu.

In Bremen Hbf wurde jetzt der Text geändert. Der Alkoholkonsum ist jetzt auf "gastronomischen Flächen" erlaubt - vorher war es "in gastronomischen Betrieben".

Ist das ein Vorgriff auf die bundesweiten Ausrollung des Saufverbots?

Und wo liegt der Unterschied? Gibt's zum Raucherkarree demnächst ein Alkoholkarree? Müssen gastronomische Betriebe Teile ihes Grundstücks demnächst ausdrücklich als gastronomische Fläche erklären? Müssen/dürfen Teile ihres Grund und Bodens keine gastronomische Fläche mehr sein? Mir fällt da gerade Außengastronomie ein, auch wenn es die im Bahnhof ja soooo oft dann auch nicht gibt.

Und was ist dann IM Zug? Fernzüge sind auf ganzer Linie gastronomische Fläche? Nahverkehrszüge in Niedersachsen z.B. sind es auf ganzer Länge nicht?

Ach, herrlich, wer sich da wohl über die Änderung der Ansage Gedanken gemacht hat ...

Kann man da was auf die EU schieben? Oder ist's der neue Gesundheitsminister? Oder hat Frau Palla einen Geistesblitz gehabt? Dr. Nagl?

Wo bleibt BILD?

Und nach dieser bahnbrechenden News jetzt zurück zu den wesentlichen Themen.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum