Deine Vorschläge widersprechen sich. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 28.06.2026, 18:27 (vor 19 Stunden, 55 Minuten) @ ICETreffErfurt

Hallo.

Oder Mitarbeiter ohne Führerschein oder Auto dürfen grundsätzlich vor 21 Uhr Feierabend machen und brauchen nicht vor 6 Uhr an der Arbeit erscheinen.

Ja, entweder läßt sich da Busverkehr organisieren oder die Mitarbeiter müssen sich tatsächlich Alternativen überlegen. Für die wenigen Fahrgäste, die zu so früher/später Stunde unterwegs sind, können nicht notwendig wertvolle Trassen für den Güterverkehr verplempert werden!

Wird in der Praxis auch kein Problem darstellen; bei Streik z.B. kommen die Leute auch zum Job oder nach Hause.

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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