Weg per Brief hat keine gesetzlichen Gründe ... (FGR) (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 28.04.2026, 16:51 (vor 2 Tagen) @ GoethesGarten

Auf Briefpost fährt die DB nicht ab. Das ist eine Vorgabe des Gesetzgebers! Sinngemäß: Es muss dem Kunden jederzeit ohne Barrieren möglich sein, seine Fahrgastrechte geltend zu machen. Rein digital wäre eine Barriere.

Vorgabe des Gesetzgebers ist es, mindestens einen barrierefreien, elektronischen Kommunikationsweg für die Einreichung von Anträgen auf Entschädigung oder Erstattung anzubieten (§ 12b AEG). Gegen diese Vorschrift verstößt die DB AG. Warum macht Sie das? Erstens weil sie unter ihren Aufsichtsbehörden völlige Narrenfreiheit genießt und zweitens weil die Einsendung von Briefen von den Fahrgästen (erst recht wenn sie glauben, dass man vorher noch frankieren müsste) als umständlich angesehen wird und daher auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet wird.

Bei hochwertigem Inhalt (Taxirechnung, Hotelrechnung, teure Fahrkarten) empfehle ich immer Einschreiben Einwurf (versichert bis 50,- Euro) oder Einschreiben Wert (versichert bis 500,- Euro). Einschreiben Wert hat den Wertbrief abgelöst.

Nur sind Deine unbegründeten Empfehlungen halt - wie so oft - völliger Unsinn.

Belege über Mehrkosten müssen nämlich gar nicht im Original eingereicht werden. Der Beförderer muss sich hier mit einer (ggf. beglaubigten) Abschrift zufrieden geben, vgl. Art. 55 Abs. 3 Anhang I VO (EU) 2021/782. https://www.ice-treff.de/index.php?id=721737

Da man auch ein komplett leeres Einwurfeinschreiben versenden kann, beweist der Postbeleg nicht, dass Du bestimmte Unterlagen in diesem Brief an den Adressaten übermittelt hast. Es ist also äußerst zweckdämlich, dafür noch extra Geld auszugeben.

Wie kann man nun nachweisen, dass der Antrag mit einer Abschrift der Belege eingegangen ist?
Man schreibt eine E-Mail an den Beförderer (Anspruchsgegner gemäß Art. 56 Abs. 2, 4 CIV) und setzt einen Bekannten in bCC. Der Bekannte sieht dann, dass eine E-Mail vom Fahrgast an den Beförderer versendet worden ist und kann alles, was in dieser E-Mail steht und angehängt ist, Wort für Wort bezeugen, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009 - 312 O 142/09. https://openjur.de/u/31941.html

Das ist der Weg, wie man fahrgastrechtliche Ansprüche gerichtsfest geltend macht. Mit dem von Dir aufgezeigt Weg fällt man auf die Nase.


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