Weg per Brief hat gesetzliche Gründe ... (Allgemeines Forum)

GoethesGarten, Dienstag, 28.04.2026, 15:47 (vor 2 Tagen) @ Barzahlung

Auf Briefpost fährt die DB nicht ab. Das ist eine Vorgabe des Gesetzgebers! Sinngemäß: Es muss dem Kunden jederzeit ohne Barrieren möglich sein, seine Fahrgastrechte geltend zu machen. Rein digital wäre eine Barriere.

Deshalb kann man die Vordrucke mit kostenlosem Rückumschlag in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen (auch bei uns) bekommen. Die Bahn meint aber auch die Leute sind blöd, denn es steht darauf "Bitte freimachen". Aber es steht auch "Antwort" auf dem Umschlag. Also keine Briefmarke notwendig. Und trotzdem sagen die Leute: "Ach, da muss ich ja noch eine Briefmarke draufkleben, weil das ja da steht."

Bei hochwertigem Inhalt (Taxirechnung, Hotelrechnung, teure Fahrkarten) empfehle ich immer Einschreiben Einwurf (versichert bis 50,- Euro) oder Einschreiben Wert (versichert bis 500,- Euro). Einschreiben Wert hat den Wertbrief abgelöst.

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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