Eine Teilstrecke muss nicht immer tarifierbar sein (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 24.03.2026, 13:16 (vor 1 Tag, 10 Stunden, 13 Min.) @ Alter Köpenicker

Deine Erklärungen sind zwar nachvollziehbar, dennoch finde ich es seitens der Bahn unsinnig, es so zu handhaben, weil am Ende den Reisenden völlig ohne Grund Steine in den Weg gelegt werden. Es hat doch niemand etwas davon.


Naja, die Bahn verkauft bei relationsbezogenen Fahrkarten ja immer eine Fahrt von A nach B. Dabei sind durchaus verschiedene Wege möglich, solange es tatsächlich Wege von A nach B sind. Was mit einer relationsbezogenen Fahrkarte nicht abgedeckt ist, sind Hin- und Herfahrten, Rückfahrten (mit einem Ticket für eine "einfache Fahrt"), Kreuz- und Querfahrten, Stichfahrten etc. Dazu benötigt man entweder einen relationslosen Fahrschein (Länderticket, QdL-Ticket, D-Ticket, BC 100, Interrail etc.) oder halt mehrere Tickets.

Schauen wir das schematische Beispiel noch einmal an:

[image]

Wenn Du von B nach D möchtest, dann gibt es (die dünn eingezwichnete) buchbare Verbindung. Es gibt auch eine Verbindung B-C, die aber nichts mit einer Fahrt B-D zu tun hat. Wenn man annimmt, das B und D 10 km auseinander sind, dann wäre B-C eine ca. 25 km lange Fahrt von D weg. Danach schließt sich eine ca. 30 km lange Fahrt C-D an, die auf D zu führt. Das ist dann keine Fahrt B-D mehr, sondern es sind zwei Fahrten B-C und C-D, dementsprechen braucht man für diese zwei Fahrten auch zwei Tickets.


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