Eine Teilstrecke muss nicht immer tarifierbar sein (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Samstag, 21.03.2026, 17:03 (vor 12 Stunden, 11 Minuten) @ Alter Köpenicker

Ich bin ein wenig verwundert, da ich bereits eine Fahrkarte für die Strecke Berlin - Basel via Erfurt, Nürnberg, München, Stuttgart und Karlsruhe besaß. Wenn diese Fahrkarte problemlos bepreisbar war, muss es doch auch für die Teilstrecke Erfurt - Karlsruhe via Nürnberg, München und Stuttgart gelten.

Die Tarifierbarkeit einer Strecke bedeutet nicht, das jede Teilstrecke davon auch tarifierbar sein muss, da dann der Start- und Zielbahnhof ein anderer ist. Die Kriterien der Tarifierbarkeit werden dann doch auf eine andere Verbindung angewendet.

Hier ein schematisches Beispiel:
[image]

Nehmen wir das Tarifkriterium "Fahrt auf das Ziel zu". Bei einer Fahrt von A nach E über B-C-D erfüllt auch die Teilstrecke B-C dieses Kriterium, auch wenn es eine Verbindung B-D gibt.
A-B-C-D-E ist tarifierbar.

Bei einer Fahrt B-D führt das Teilstück B-C nicht in Richtung auf das Ziel zu, sondern führt vom Ziel "D" weg.
B-C-D ist daher nicht tarifierbar.


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