Angabe PA-Nr. bei Fahrscheinkauf (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 24.02.2026, 12:19 (vor 10 Stunden, 45 Minuten) @ Alter Köpenicker

Nochmal: Der Unterschied ist, dass du eine alte Bahncard behalten kannst, einen alten Perso im Regelfall nicht...


Eigentlich kann man auch der Personalausweis behalten, der wird dann nur ungültig gemacht. Einmal wurde er bei mir gelocht und ein andern Mal schnitt die Dame die maschinenlesbaren Zeilen ab. Das war allerdings noch bei den Vorgängern heutiger Exemplare so.

Das ist aber nicht der Regelfall. Dass man ihn auf Nachfrage behalten darf und er "nur" entwertet wird, ist so...

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Weg mit dem 4744!


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