Zulässiger Umweg (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.02.2026, 00:16 (vor 23 Stunden, 34 Minuten) @ JoeO
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 12.02.2026, 00:18

Es müssen "verkehrsübliche" also tarifierbare Wege sein. Dazu müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:

Deine drei Stichpunkte mögen halbwegs passen, aber dass die Verbindung zwingend bepreisbar sein muss, ist nicht so.

Es mag sein, dass die DB dies mal in der nicht mehr existierenden Community als Richtwert kommuniziert hat, verbindlich ist dies aber nicht festgelegt. Was bepreisbar ist, kann man auf jeden Fall immer fahren, so sehe ich das auch.

Aber: "verkehrsüblich" oder "sinnvoll in Richtung Ziel führend" können z.B. bei Streckensperrungen, Unwettern usw. auch stark umwegige Routen wie Hamburg - Köln - München sein. Einfluss haben kann z.B. auch die Anzahl an Umstiegen.

Ein Beispiel für eine gar nicht so umwegige Verbindung, die in manchen Fällen durchaus sinnvoll zu fahren ist und nicht bepreisbar ist, wäre z.B. Nürnberg - Stuttgart über München. Wir manchmal sogar von der Reiseauskunft ohne VIA Eingabe so angezeigt.


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