? Zugbindung aufgehoben und Umwegfahrkarte (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 11.02.2026, 15:03 (vor 16 Stunden, 32 Minuten) @ Anders

Hallo,

Könnte das mir das nochmal jemand bestätigen:

Aufgehobene Zugbindung = aufgehobene Wegvorschrift, korrekt?

Meines Erachtens ja, denn: „Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir folgende Frage:

Es liegt ein Super Sparpreis (ICE, 2. Klasse mit BC 25) von Köln Hbf nach München Hbf über Bonn und Koblenz vor; die Zugbindung ist aufgehoben.

Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, eine Umwegfahrkarte für die Streckenführung via KRM zu erwerben? Falls ja, müsste dann im Reisezentrum lediglich die Differenz zwischen dem Flexpreis der ursprünglichen Streckenführung und dem Flexpreis der Strecke via KRM entrichtet werden?

Zum Zeitpunkt der Beitragserstellung beträgt der Flexpreis 130,35 € via KRM gegenüber 102,45 € via Bonn/Koblenz. Wäre dann "nur" die Differenz von 27,90 € fällig? Oder ist diese Regelung ausschließlich auf Flexpreise anwendbar und nicht auf einen Super Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung?

Danke schon mal für alle Infos!

CU
Tobs


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