"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? (Allgemeines Forum)

meilars, Mittwoch, 11.02.2026, 13:26 (vor 48 Tagen) @ VT642

Hallo zusammen,

Für ausländische Fahrten ist es scheinbar etwas komplizierter. Hier heißt es seitens der DB (Quelle: https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung):

"Bei internationalen Reisen ist Folgendes zu beachten:

Wählen Sie bitte nur Züge derselben Beförderer, die Sie ursprünglich gebucht hatten (z.B. DB, SNCF, ÖBB, etc.)."

Nimmt man es genau, dürfte ich bei einem Ticket von Aachen über Köln nach Zürich bei einem gebuchten RE9 (DB) bei Verschiebung nicht den RE1 (NationalExpress) auf der gleichen Strecke von Aachen nach Köln nehmen. Wäre das im Sinne des Erfinders?
Oder noch extremer, bei einem im Vorlauf gebuchten RE7 von Wuppertal Hbf nach Köln könnte ich das Ticket ggf. während der Vollsperrung der Generalsanierung grundsätzlich 3 Wochen nicht einsetzen, da nur noch die DB SEV GmbH als Beförderer am Wuppertaler Hbf unterwegs ist.

Letzteres ist sicherlich überspitzt und wird sowieso nicht kontrolliert, ersteres Frage ich mich für ein konkretes Ticket jedoch tatsächlich.

Viele Grüße!


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