"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? (Allgemeines Forum)
Die EU-Fahrgastrechte-Verordnung spricht da eine eindeutige Sprache:
Artikel 18
Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise
davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder
mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem
Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen
Vorkehrungen:
[...]
b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.
Entscheidend ist nicht in erster Linie die Aufhebung der Zugbindung, da es eine solche ja im Regionalverkehr gar nicht gibt, sondern das Recht auf Fortsetzung der Fahrt/Weiterreise bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Durch die Teilnahme des Unternehmens am Deutschlandtarif und dem CIV Code 1080 hat deine Fahrkarte dort Gültigkeit, auch bei Anwendung von Art. 18 der FGR-VO.
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- "Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? -
Rook,
02.02.2026, 02:12
- Sollte nicht sein - J-C, 02.02.2026, 09:06
- "Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? - zettelbox, 02.02.2026, 09:15
- "Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? - VT642, 02.02.2026, 10:33