"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 02.02.2026, 09:15 (vor 8 Tagen) @ Rook

Die ZuB des privaten EVU hat jetzt auf den letzten Kilometern mein Papierticket nicht anerkannt:
* Die aufgehobene Zugbindung würde sich nur auf die DB beziehen.
* Ihr Nahverkehrs-Zug ist ja im April 2025 gefahren.

Hat sie Recht?

Natürlich hat sie nicht recht, und das ist schon eine ausgeprochen dämliche Aussage, mit Verlaub.

Ich glaube aber eher nicht, dass du das EBE nur durch Zeigen des Deutschlandtickets vermieden hast. Wenn man vernünftig erklärt, erlebe ich es zwar manchmal, dass die ZuB dann zwar mit wilden Argumentationen um die Ecke kommen, schlussendlich aber doch immer "ausnahmsweise" kein EBE ausstellen - vermutlich weil ihnen klar ist, dass ihre Argumentation vielleicht doch nicht ganz wasserdicht ist.

Andererseits: Wäre ich Inhaber eines Deutschlandtickets, würde ich es unabhängig von aufgehobenen Zugbindungen und FV-Tickets immer vorzeigen, ist doch viel einfacher. Warum eine aufgehobene Zugbindung erklären, glaubhaft machen dass das Ticket noch nicht genutzt wurde (kann die ZuB des privaten Unternehmens nämlich eventuell gar nicht mehr einsehen) etc., wenn ohnehin ein anderes gültiges und diskussionsfreies Ticket vorliegt? Das ändert aber per se an der Gültigkeit des ursprünglichen Tickets natürlich nichts.


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