FGR-Gutschein auch bei Fahrpreiserstattung (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 20.11.2025, 13:27 (vor 105 Tagen) @ Barzahlung

Fahrpreiserstattungen kann man sich auch als Fahrgastrechtegutschein zuschicken lassen, siehe E.1.2.4 BB PV.

Die Bahn sagt dazu:

Bei Fällen mit Erstattungsansprüchen, z.B. bei Fahrtabbruch am Startbahnhof oder bei Zusatzbelegen wie Taxiquittungen oder Hotelrechnungen, sind wir verpflichtet, eine Geldauszahlung vorzunehmen. Eine Gutscheinausgabe ist in diesen Fällen nicht möglich.

Siehe bahn.de

Auch wenn in E.1.2.4 BB PV auf Art 18 und 19 der VO (EU) 2021/782 verwiesen wird, so steht dort auch nur das es Fahrgastrechtegutscheine mit einer Gültigkeit von 3 Jahren über den Entschädigungsbetrag als Wertgutscheine der DB Fernverkehr AG gibt. Auch dort kein Wort von Erstattungen.


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