? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle (Allgemeines Forum)

ÖPNV-Freak, Donnerstag, 20.11.2025, 09:42 (vor 105 Tagen) @ VT642
bearbeitet von ÖPNV-Freak, Donnerstag, 20.11.2025, 09:44

Meine Seit (Frühjahr 2024?) die Regelung greift, dass Entschädigungen (bei Verspätungen) nur noch bei Bahnverschulden ausgezahlt werden, wurde es abgeschafft, dass die Abwicklung/Auszahlung im Reisezentrum erledigt werden kann. Es muss geprüft werden, inwieweit der jeweilige Kunde Anrecht auf die Entschädigung hat, was sich nicht immer zu 100 % im Reisezentrum nachvollziehen lässt. Für ein einheitliches Verfahren wurde dann entschieden, dass alle Anträge zwingend ins Fahrgastrechtecenter müssen.


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