Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp? (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 07.11.2025, 02:07 (vor 31 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ist nicht klar geregelt.

Glaub auch.

Das mit den 10 Uhr am Folgetag scheint mir nicht einschlägig.

So sehe ich das auch. Da wir das alles schon mal hatten, verweise ich auf zwei Beiträge aus dem letzten Jahr, einen von mir und einen von musicus.

Fraglich scheint eher, ob man die Etappe Köln-Bremen nach einer weiteren Unterbrechung in Köln noch als Fortsetzung der ursprünglichen Fahrt infolge einer Verspätung begründen kann, insbesondere dann, wenn der in Köln verlassene Zug auch direkt bis Bremen durchgefahren wäre.


Insbesondere das hätte ich jetzt nicht wirklich als Problem gesehen. Beliebige Fahrtunterbrechungen bei aufgehobener Zugbindung haben bei mir nie zu Rückfragen geführt, waren aber immer innerhalb der Gültigkeit 1 Tag + 10 bzw. 2 Tage +3.

Da bei (Super)Sparpreisen grundsätzlich auch längere Aufenthalte eingebaut werden können, sollte das kein Problem sein.

Wenn das an einem planmäßigen Umstiegsbahnhof gemacht, ist das evtl. anders. Da muss man ja eh raus und in einen anderen Zug.

Warum könnte ein nächtlicher Aufenthalt durchaus sinnvoll werden, auch wenn dies der ursprüngliche Reiseplan nicht vorsah? Bei der Buchung war eine Reisestrecke nur mit kurzen Umstiegszeiten ausgewählt, Abfahrt 10 Uhr, Ankunft 18 Uhr. Bei der tatsächlichen Fahrt zu dem späteren Zeitpunkt kann oder möchte man erst um 19 Uhr losfahren, aber nicht mitten in der Nacht ankommen. Daher unterbricht man die Reise um 23 Uhr, übernachtet und fährt am nächsten Morgen um 6 Uhr weiter. Oder auch um 11 Uhr, wenn man meiner Auslegung Glauben schenkt, dass die Fahrt über den ganzen 2. Tag hinweg fortgesetzt werden darf.


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