Geltungsdauer im FGR-Fall (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 08.08.2024, 02:48 (vor 490 Tagen) @ JeDi

Nach hier neuerdings vertretener Ansicht ist das alles obsolet, da man mit JEDER aufgehobenen Zugbindung innerhalb 365 Tagen nach Gültigkeitsbeginn fahren darf. (Ich wäre damit vorsichtig aber just try)

Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte bleibt natürlich trotzdem, man darf keine beliebig langen Unterbrechungen machen, außer diese wären durch die Verspätung nötig.

Wenn du dich entscheidest mit deinem Sparpreis vom 11.11. am 12.12. zu fahren, so muss die Fahrt am 13.12. um 10 Uhr planmäßig beendet sein.

Hat das die DB irgendwann in den Social Media so verkündet oder hast du es dir ausgedacht? In den Beförderungsbedingungen der DB habe ich nämlich nur Folgendes gefunden:

"2.5 Geltungsdauer
2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Fahrkarten gelten bei einer Entfernung bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Tag (Geltungstag). ... Bei einer Entfernung von über 100 km gelten Fahrkarten zur einfachen Fahrt am jeweils auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am Folgetag ... Ist kein solcher Tag auf der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens maßgebend. ... Die Geltungsdauer endet bei einer Entfernung bis 100 km um 3.00 Uhr des auf den Geltungstag folgenden Tages, bei einer Entfernung über 100 km um 3:00 Uhr am zweiten auf den Geltungstag folgenden Tag."

"3.3 Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Young, Sparpreis Senior, Super Sparpreis
Young, Super Sparpreis Senior
...
3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."

Selbst wenn man die Beförderungsbedingungen so interpretiert, dass sich die maximale Nutzungsdauer im FGR-Fall entsprechend überträgt, also auf den neu gewählten "Geltungstag" (ggf. plus Folgetag) plus 3 Stunden, so werden es doch meistens zwei volle Kalendertage sein (plus 3 Stunden), denn die 10-Uhr-Grenze gilt offensichtlich nur für Nahverkehrszüge. Und ob diese bei freier Wahl der Produktklasse im FGR-Fall Bestand haben kann, ist auch fraglich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum