Andere Frage... (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 06.08.2024, 22:15 (vor 492 Tagen) @ 611 040

Nach hier neuerdings vertretener Ansicht ist das alles obsolet, da man mit JEDER aufgehobenen Zugbindung innerhalb 365 Tagen nach Gültigkeitsbeginn fahren darf. (Ich wäre damit vorsichtig aber just try)

Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte bleibt natürlich trotzdem, man darf keine beliebig langen Unterbrechungen machen, außer diese wären durch die Verspätung nötig.

Wenn du dich entscheidest mit deinem Sparpreis vom 11.11. am 12.12. zu fahren, so muss die Fahrt am 13.12. um 10 Uhr planmäßig beendet sein.

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Weg mit dem 4744!


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