Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp? (Allgemeines Forum)

ICEwave, Donnerstag, 06.11.2025, 20:33 (vor 31 Tagen)

Hey,

es kommt mal wieder ein nettes FGR-Konstrukt, was bei mir aber real in einigen Wochen ein Thema ist:

Ich habe ein ungenutztes Ticket, welches ich wegen Verspätung und aufgehobener Zugbindung später nutzen kann (München - Bremen). Aufgrund eines Termins würde ich nun bei der nachgeholten Fahrt gerne einen Zwischenstopp in Köln einlegen und erst am nächsten Tag nach Bremen weiterfahren.

Gelten für das Ticket die ursprünglichen Gültigkeitsregeln (10:00 des Folgetages) oder die Regeln eines Flexpreises (den ganzen nächsten Tag)? Nur in letzterem Fall dürfte ich das ja so machen.

Danke euch und schon mal ein schönes Wochenende,

ICEwave

Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 06.11.2025, 20:51 (vor 31 Tagen) @ ICEwave

Ein (Super-)Sparpreisticket bleibt ein Supersparpreisticket. Durch die Aufhebung der Zugbindung wird es nicht zum Flexpreisticket, sondern bleibt ein (Super-)Sparpreisticket. Lediglich die Zugbindung ist aufgehoben.

Die Fahrt kann zwar später angetreten werden, die tariflichen Bedingungen gelten ansonsten aber weiter.

Fahrt muss am Folgetag bis 10 Uhr beendet werden. Auch die anderen tariflichen Regelungen eines Flexpreistickets (Stornierbarkeit, Loungezutritt, Klassenübergang etc.) gelten für ein Sparpreisticket nicht.

Landläufig wird ein Sparpreisticket mit aufgehobener Zugbindung zwar fälschlicherweise als "Flexpreisticket zum Supersparpreis" oder ähnliches bezeichnet, es ist aber nicht zutreffend!

Es ist in keiner Weise etwas wie ein Flexpreisticket, nur die Gültigkeit ist nur nicht mehr an die Nutzung einen bestimmten Zuges gebunden.

Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

611 040, Erfurt, Donnerstag, 06.11.2025, 20:56 (vor 31 Tagen) @ ICEwave

Wie schon geschrieben kannst du jederzeit einen Zwischenstop machen, musst aber bis zum Folgetag 10 Uhr am Ziel ankommen. (Es sei denn es ist etwas auf der Strecke und dies ist nicht möglich)
Morgens München - Köln fahren und am nächsten morgen Köln - Bremen würde also gehen.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

Barzahlung, Donnerstag, 06.11.2025, 21:13 (vor 31 Tagen) @ ICEwave

Ist nicht klar geregelt.

Das mit den 10 Uhr am Folgetag scheint mir nicht einschlägig.

Fraglich scheint eher, ob man die Etappe Köln-Bremen nach einer weiteren Unterbrechung in Köln noch als Fortsetzung der ursprünglichen Fahrt infolge einer Verspätung begründen kann, insbesondere dann, wenn der in Köln verlassene Zug auch direkt bis Bremen durchgefahren wäre.
Wenn das an einem planmäßigen Umstiegsbahnhof gemacht, ist das evtl. anders. Da muss man ja eh raus und in einen anderen Zug.

Probier es halt einfach aus.

Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

bahnfahrerofr., Donnerstag, 06.11.2025, 22:00 (vor 31 Tagen) @ Barzahlung

Ist nicht klar geregelt.

Glaub auch.

Das mit den 10 Uhr am Folgetag scheint mir nicht einschlägig.

Was sind deine Gründe hierfür?

Fraglich scheint eher, ob man die Etappe Köln-Bremen nach einer weiteren Unterbrechung in Köln noch als Fortsetzung der ursprünglichen Fahrt infolge einer Verspätung begründen kann, insbesondere dann, wenn der in Köln verlassene Zug auch direkt bis Bremen durchgefahren wäre.

Insbesondere das hätte ich jetzt nicht wirklich als Problem gesehen. Beliebige Fahrtunterbrechungen bei aufgehobener Zugbindung haben bei mir nie zu Rückfragen geführt, waren aber immer innerhalb der Gültigkeit 1 Tag + 10 bzw. 2 Tage +3.

Wenn das an einem planmäßigen Umstiegsbahnhof gemacht, ist das evtl. anders. Da muss man ja eh raus und in einen anderen Zug.

Probier es halt einfach aus.

Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 07.11.2025, 02:07 (vor 31 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ist nicht klar geregelt.

Glaub auch.

Das mit den 10 Uhr am Folgetag scheint mir nicht einschlägig.

So sehe ich das auch. Da wir das alles schon mal hatten, verweise ich auf zwei Beiträge aus dem letzten Jahr, einen von mir und einen von musicus.

Fraglich scheint eher, ob man die Etappe Köln-Bremen nach einer weiteren Unterbrechung in Köln noch als Fortsetzung der ursprünglichen Fahrt infolge einer Verspätung begründen kann, insbesondere dann, wenn der in Köln verlassene Zug auch direkt bis Bremen durchgefahren wäre.


Insbesondere das hätte ich jetzt nicht wirklich als Problem gesehen. Beliebige Fahrtunterbrechungen bei aufgehobener Zugbindung haben bei mir nie zu Rückfragen geführt, waren aber immer innerhalb der Gültigkeit 1 Tag + 10 bzw. 2 Tage +3.

Da bei (Super)Sparpreisen grundsätzlich auch längere Aufenthalte eingebaut werden können, sollte das kein Problem sein.

Wenn das an einem planmäßigen Umstiegsbahnhof gemacht, ist das evtl. anders. Da muss man ja eh raus und in einen anderen Zug.

Warum könnte ein nächtlicher Aufenthalt durchaus sinnvoll werden, auch wenn dies der ursprüngliche Reiseplan nicht vorsah? Bei der Buchung war eine Reisestrecke nur mit kurzen Umstiegszeiten ausgewählt, Abfahrt 10 Uhr, Ankunft 18 Uhr. Bei der tatsächlichen Fahrt zu dem späteren Zeitpunkt kann oder möchte man erst um 19 Uhr losfahren, aber nicht mitten in der Nacht ankommen. Daher unterbricht man die Reise um 23 Uhr, übernachtet und fährt am nächsten Morgen um 6 Uhr weiter. Oder auch um 11 Uhr, wenn man meiner Auslegung Glauben schenkt, dass die Fahrt über den ganzen 2. Tag hinweg fortgesetzt werden darf.

Danke!

ICEwave, Freitag, 07.11.2025, 08:27 (vor 31 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von ICEwave, Freitag, 07.11.2025, 08:31

Danke euch schonmal für die Rückmeldungen. Ich frage deshalb, weil ich halt nicht riskieren möchte, dass ich wegen „Doppelnutzung“ des Tickets einen Brief bekomme, wenn ich nach 10 Uhr noch fahre.

Wenn es nicht einschlägig ist, gibt es da aber sicher keine Probleme. Ggf. kaufe ich mir aber einfach ein neues Ticket Köln-Bremen.

Die anderen Beiträge dazu habe ich nicht gefunden. Daher sorry für die Wiederholung des Themas.

Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

611 040, Erfurt, Freitag, 07.11.2025, 08:36 (vor 31 Tagen) @ Co_Tabara-98

Also unterbrechen geht auf jeden Fall, aber eben nur innerhalb des Tages +10 Std.
Ansonsten könnte man die Fahrkarte ja auch mehrfach nutzen. Einmal für die Strecke München- Frankfurt wenn man das braucht. Ein paar Tage/Wochen später vielleicht mal Frankfurt- Köln und dann irgendwann Köln - Bremen. Gefahren wäre man die behalte Strecke auch nur einmal.

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Gültigkeit Ticket mit aufgehobener Zugbindung/Zwischenstopp?

mdst, Freitag, 07.11.2025, 15:31 (vor 31 Tagen) @ 611 040

Also unterbrechen geht auf jeden Fall, aber eben nur innerhalb des Tages +10 Std.
Ansonsten könnte man die Fahrkarte ja auch mehrfach nutzen. Einmal für die Strecke München- Frankfurt wenn man das braucht. Ein paar Tage/Wochen später vielleicht mal Frankfurt- Köln und dann irgendwann Köln - Bremen. Gefahren wäre man die behalte Strecke auch nur einmal.

Naja, so extrem war die Ursprungsfrage ja auch wieder nicht gemeint. Es ging darum, ob man (analog zum Flexpreis) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen fahren kann, aber am zweiten Tag nach 10 Uhr ankommen (also maximal 48h Stunden Gültigkeit insgesamt).
Ein Flexticket auf verschiedenen Teilstrecken mit vielen Tagen/Wochen Abstand dazwischen nutzen geht ja auch nicht (außer meiner Erinnerung nach vor vielen Jahren bei Flexpreisen ins Ausland, die ja mal 4 Wochen lang oder so gültig waren).

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