Eine aktive Zustimmung ist nicht generell notwendig (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 06.11.2025, 16:07 (vor 97 Tagen) @ gnampf

die Banken würden sich freuen, wenn es so wäre. Dann hätten viele nämlich ein Problem weniger.

Bei Finanzdienstleistungen ist eine aktive Zustimmung erforderlich. Es gibt ein entsprechendes BGH Urteil (Postbank). Dieses Urteil gilt aber nicht für andere Verträge.

Das ganze mag klappen, wenn die Preissteigerungen wirklich im Vorfeld bei Vertragsabschluss absehbar / bestimmbar sind, auch in der Höhe. A la Mietanpassung 5% jedes Jahr, oder bei Preisänderung x% kontrolliert via Treuhänder, wie bei Versicherungen. Nur ist das weder bei der Bahncard, noch beim D-Ticket so.

Doch beim D-Ticket ist das so! Die Preiserhöhung wurde ja vorab genehmigt (bzw. von der Bundesregierung beschlossen).
Deshalb wird bei fast allen anderen Anbietern des D-Tickets auch keine aktive Zustimmung verlangt. Nur (?) die Bahn geht hier einen anderen Weg.


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