Eine aktive Zustimmung ist nicht generell notwendig (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 06.11.2025, 15:12 (vor 97 Tagen) @ gnampf

Gerichtlich wurde aber eben entschieden, dass der Verbraucher aktiv zustimmen muss bei solchen Vertragsänderungen.

Das stimmt nicht. Eine aktive Zustimmung des Verbrauchers ist nicht notwendig, wenn der geschlossene Vertrag bereits eine Preisänderungsklausel enthält.

Diese Klausel muss transparent, klar und für den Verbraucher verständlich sein. Unbestimmte Formulierungen oder einseitige Vorbehalte sind unwirksam.

Das BGB und die Rechtsprechung fordern, dass Preisänderungsklauseln nachvollziehbar an objektive Kriterien geknüpft sein müssen und es muss zudem klar sein, wann eine Preiserhöhung erfolgt und wie sich der neue Preis zusammensetzt.

Der Anbieter muss über eine Preisänderung rechtzeitig und transparent informieren. Die Information muss klar erkennbar machen:

- Ab wann der neue Preis gilt
- Wie hoch die Erhöhung ausfällt
- Ob und wie man widersprechen oder kündigen kann


Andere Anbieter haben solche Klauseln in Ihnen Beförderungsbedingungen und informieren Ihre Kunden ohne dass es einer aktiven Zustimmung bedarf. Der Weg über die aktive Zustimmung bietet jedoch mehr Rechtssicherheit, weil es rückwirkende Beschwerden und Kündigungen erspart. Deshalb hat sich die DB für diesen Weg entschieden.


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