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gnampf, Donnerstag, 06.11.2025, 13:56 (vor 97 Tagen) @ GoethesGarten

auch beim D-Ticket gab es eine Info über den geänderten Preis, und man hätte ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei Amazon und den Banken gab es eine Info über den geänderten Preis, und man hatte ein Sonderkündigungsrecht (auch wenn Amazon den Hinweis darauf unterschlagen hat, weil man da ja nur die Leistung gekürzt, den Zahlbetrag aber gleich gelassen hat hat mans halt man versucht). Gerichtlich wurde aber eben entschieden, dass der Verbraucher aktiv zustimmen muss bei solchen Vertragsänderungen.

Nur: wann war denn die letzte Preiserhöhung bei den Bahncards? Die sind doch bei den letzten Runden immer ausgelassen worden. Entsprechend ist unklar wie die DB da jetzt verfahren würde. BC100 und BC-Business sind eh außen vor, nachdem sie nicht im Abo angeboten werden.


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