Tariffrage Flexpreis +City Gültigkeit (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 13.08.2025, 15:38 (vor 118 Tagen)

Hallo,

vielleicht liegt es an der großen Hitze oder ich habe einen Denkfehler, oder aber die Sache ist eigentlich ganz einfach und ich denke nur zu kompliziert. Jedenfalls scheitere ich gerade an folgender Tariffrage :

Mir ist bekannt, dass Flexpreise über 100km 2 Tage gelten. Die +City-Option gilt seit einigen Jahren immer nur am 1. Geltungstag.

Ich habe für einen Verwandten einen BC50 Flexpreis über 100km gekauft. Beispielhaft: Bamberg - München-Aubing. Heraus kommt eine Fahrkarte Bamberg+City - > München+City.

Gebucht wurde verbindungsbasiert mit Aufenthalt in Nürnberg für 18 Stunden. Die Fahrt Nürnberg - München-Aubing erfolgt also am 2. Geltungstag der Fahrkarte.

Erfolgt die S-Bahn-Fahrt München Hbf - München-Aubing nun im Rahmen des City-Tickets? Dieses ist laut Aufdruck und Tarif aber nur am 1. Tag gültig, trotzdem ließ sich die Verbindung genau so - mit Vorgabe der Aufenthaltszeit - buchen.

Demnach wäre davon auszugehen, dass die Fahrt in der S-Bahn nicht im Rahmen des City-Tickets erfolgt, sondern zum normalen DB-Tarif. Bleibt die Frage, wie man das bei ausschließlicher Angabe von München+City erkennen soll (ich finde es nicht eindeutig kommuniziert)

Kann mich jemand aufklären was richtig ist?

VG

Tariffrage Flexpreis +City Gültigkeit

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 13.08.2025, 16:15 (vor 118 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Demnach wäre davon auszugehen, dass die Fahrt in der S-Bahn nicht im Rahmen des City-Tickets erfolgt, sondern zum normalen DB-Tarif. Bleibt die Frage, wie man das bei ausschließlicher Angabe von München+City erkennen soll (ich finde es nicht eindeutig kommuniziert)

Genau daran. München+City gilt zu allen Tarifpunkten im Rahmen der City-Gleichstellungm also auch nach Aubing.

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Weg mit dem 4744!

Tariffrage Flexpreis +City Gültigkeit

bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 11:55 (vor 117 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 11:57

Demnach wäre davon auszugehen, dass die Fahrt in der S-Bahn nicht im Rahmen des City-Tickets erfolgt, sondern zum normalen DB-Tarif. Bleibt die Frage, wie man das bei ausschließlicher Angabe von München+City erkennen soll (ich finde es nicht eindeutig kommuniziert)


Genau daran. München+City gilt zu allen Tarifpunkten im Rahmen der City-Gleichstellungm also auch nach Aubing.


Danke. City-Gleichstellung? Wo ist die denn genau definiert? Ich finde immer nur den Begriff City Ticket, der aber ja nicht hilft.

Nach der alten Regelung war doch klar, was die Sammelbezeichnung bedeutet. Man konnte - zugegebenermaßen mit etwas Sucherei - eine entsprechende Liste abrufen. Die klassische Gleichstellung gilt meines Wissens nach nur noch im DTV.

Also wenn ich jetzt ein halbwegs interessierter Fahrgast wäre, der irgendwo im Tarif herausfinden will, auf welcher Grundlage die Fahrt Hbf - Aubing erfolgt, wo würde ich da was finden?

Tariffrage Flexpreis +City Gültigkeit

sibiminus, Donnerstag, 14.08.2025, 14:00 (vor 117 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Genau daran. München+City gilt zu allen Tarifpunkten im Rahmen der City-Gleichstellungm also auch nach Aubing.

Danke. City-Gleichstellung?

Wurde umbenannt und hieß früher "erweiterte tarifliche Gleichstellung" ab 100 km zu Fahrkarten Pkl A und B in Abgrenzung zur "tariflichen Gleichstellung", welche je nach preisbildendem Bahnhof ab unterschiedlichen Entfernungen auch in Pkl C griff.

Wo ist die denn genau definiert?

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:9ab1cee6-0d03-458e-9d97-8253862fb38d/7%20Gleichst...
Die Gleichstellungen werden so auch im DB-Tarif genutzt, sofern sie angewendet werden (Stichwort Sparpreise)

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Tariffrage Flexpreis +City Gültigkeit

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 14.08.2025, 17:59 (vor 116 Tagen) @ sibiminus

Die Gleichstellungen werden so auch im DB-Tarif genutzt, sofern sie angewendet werden (Stichwort Sparpreise)

Die Nahverkehrsfahrt ergibt sich aber ja aus der Deutschlandtarif-Kooperation, also gelten logischerweise auch die Gleichstellungen desselben.

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Tariffrage Flexpreis +City Gültigkeit

bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 18:37 (vor 116 Tagen) @ JeDi

Die Gleichstellungen werden so auch im DB-Tarif genutzt, sofern sie angewendet werden (Stichwort Sparpreise)


Die Nahverkehrsfahrt ergibt sich aber ja aus der Deutschlandtarif-Kooperation, also gelten logischerweise auch die Gleichstellungen desselben.

Ok, dann ist es auch nachvollziehbar, dass man die DTV-Gleichstellungsliste nehmen kann.
Aber den Zusammenhang von einem Ticket für eine ansonsten reine FV-Verbindung zur DTV-Kooperation muss man erstmal herstellen.

Irritierender Fahrschein

musicus, Mittwoch, 13.08.2025, 16:30 (vor 118 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 13.08.2025, 16:33

Erfolgt die S-Bahn-Fahrt München Hbf - München-Aubing nun im Rahmen des City-Tickets?

Das ist mit Blick auf den Tarif ausgeschlossen. Im gegebenen Beispiel ist die Gültigkeit des City-Tickets bei Ankunft bereits erloschen.

Demnach wäre davon auszugehen, dass die Fahrt in der S-Bahn nicht im Rahmen des City-Tickets erfolgt, sondern zum normalen DB-Tarif.

Konsequent.

Bleibt die Frage, wie man das bei ausschließlicher Angabe von München+City erkennen soll (ich finde es nicht eindeutig kommuniziert)

Gar nicht.
Allerdings ist es nicht neu, dass die DB a) mitunter verwirrende Angaben auf ihre Fahrausweise druckt und b) insbesondere vor dem Hintergrund fahrplanbasierten Verkaufs der Grundsatz gilt, dass die auf dem Ticket ausgegebene Reiseverbindung mit selbigem auch genau so abgefahren werden darf.

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ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​

Irritierender Fahrschein

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 14.08.2025, 11:21 (vor 117 Tagen) @ musicus

b) insbesondere vor dem Hintergrund fahrplanbasierten Verkaufs der Grundsatz gilt, dass die auf dem Ticket ausgegebene Reiseverbindung mit selbigem auch genau so abgefahren werden darf.

Wo nimmst du den Grundsatz her? Der sonst übliche Vorrang der Individualabrede gilt im Eisenbahnverkehr ja grade nicht?

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Irritierender Fahrschein

bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 11:22 (vor 117 Tagen) @ JeDi

b) insbesondere vor dem Hintergrund fahrplanbasierten Verkaufs der Grundsatz gilt, dass die auf dem Ticket ausgegebene Reiseverbindung mit selbigem auch genau so abgefahren werden darf.


Wo nimmst du den Grundsatz her? Der sonst übliche Vorrang der Individualabrede gilt im Eisenbahnverkehr ja grade nicht?

EBA. Und auch vor Gericht dürfte nur dieses Ergebnis herauskommen... Dazu lässt es die DB aber nicht kommen.

Irritierender Fahrschein

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 14.08.2025, 11:24 (vor 117 Tagen) @ bahnfahrerofr.

EBA. Und auch vor Gericht dürfte nur dieses Ergebnis herauskommen... Dazu lässt es die DB aber nicht kommen.

Ich lese §4 EVO deutlich anders. Der Fahrschein an sich bleibt - wenn er falsch ausgestellt ist - zwar gültig, der Fahrpreis bemisst sich aber trotzdem nach dem Tarif, sodass im Zweifel nacherhoben werden kann (z.B. der tarifgemäße Fahrpreis für eine Rückfahrt, für die eigentlich ein zweiter Fahrschein nötig wäre).

Nicht dass das mal jemand gemacht hätte, aber so ganz grundsätzlich...

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Irritierender Fahrschein

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 14.08.2025, 11:26 (vor 117 Tagen) @ bahnfahrerofr.

b) insbesondere vor dem Hintergrund fahrplanbasierten Verkaufs der Grundsatz gilt, dass die auf dem Ticket ausgegebene Reiseverbindung mit selbigem auch genau so abgefahren werden darf.


Wo nimmst du den Grundsatz her? Der sonst übliche Vorrang der Individualabrede gilt im Eisenbahnverkehr ja grade nicht?


EBA. Und auch vor Gericht dürfte nur dieses Ergebnis herauskommen... Dazu lässt es die DB aber nicht kommen.

DÜRFTE, aber es ist eben nicht so.
Immer dies Annahmen hier.

Urteile gib es eben nicht.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Irritierender Fahrschein

bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 11:51 (vor 117 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 11:52

DÜRFTE, aber es ist eben nicht so.

Kennst du denn auch nur einen Fall, bei dem es anders ausgegangen ist?

Immer dies Annahmen hier.

Urteile gib es eben nicht.

Es gab zumindest diesen Fall der vor einigen Jahren mal diskutiert wurde, wo jemand mehrere offensichtlich tarifwidrige Stichfahrten gebucht hatte. Da ist die FN-Stelle dann durch das EBA eingeknickt, welches sinngemäß der Auffassung war, was fahrplanbasiert buchbar ist kann auch so gefahren werden.

Und ich bin in dem Fall auch sehr davon überzeugt, dass sich kein Gericht in Deutschland anders entscheiden würde.

Dass es in der EVO die Möglichkeit gibt, den korrekten Betrag nachzuerheben, möchte ich nicht anzweifeln. Dafür müsste man aber auch erstmal genau das machen und nicht eine klassische FN schreiben. Und dann ist eben die Frage, ob sich der Betreiber des Vertriebssystems nicht ersatzpflichtig macht, wenn er ungültige bzw. unzulässige Fahrkarten anbietet. Damit würde sich die Katze in den Schwanz beißen und die DB eine entsprechende Forderung möglicherweise gar nicht erst eintreiben...

Sehe ich ganz genauso

musicus, Donnerstag, 14.08.2025, 12:11 (vor 117 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es gab zumindest diesen Fall der vor einigen Jahren mal diskutiert wurde, wo jemand mehrere offensichtlich tarifwidrige Stichfahrten gebucht hatte. Da ist die FN-Stelle dann durch das EBA eingeknickt, welches sinngemäß der Auffassung war, was fahrplanbasiert buchbar ist kann auch so gefahren werden.

Das war dieser hier, oder? bzw. der Ausgang schlussendlich hier.

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Sehe ich ganz genauso

bahnfahrerofr., Donnerstag, 14.08.2025, 12:20 (vor 117 Tagen) @ musicus

Nein, das was ich in Erinnerung habe war auf DSO und sogar ein Onlineticket.

Der Fall mit Igel Gr. ist mir als besondere Perle aber auch bekannt..

Grundsatz von Treu und Glauben

musicus, Donnerstag, 14.08.2025, 12:14 (vor 117 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

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Grundsatz der Lex Specialis

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 14.08.2025, 15:51 (vor 117 Tagen) @ musicus

- kein Text -

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