Einige Anmerkungen (Allgemeines Forum)

Jogi, Montag, 12.07.2010, 12:53 (vor 5645 Tagen) @ Tommyboy

Kam dir der Gedanke, weil ich es bin, der da fragt? :-)
Na ja, die Kohle für die Busfahrkarten hätten sie schon gerne wieder, wir probieren das mal parallel bei der DB Fernverkehr und dem Service-Center, vielleicht klappt's ja, ich weiß nur noch nicht, wie ich das richtig in das Formular eintrage, mal schauen.

Ich würde jetzt natürlich nie was Böses denken, wenn beide eine Entschädigung zahlen würden... ;)

Was das Service-Center angeht: da finde ich auf die schnelle keinen Passus, der diesen Fall abdeckt. Alle Paragrafen sprechen von der "(pünktlichen) Ankunft am Zielort", die ja anscheinend gegeben war.

Nun könnte man argumentieren, dass Haftungsausschluss besteht, wenn ein außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umstand, den das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falls gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte. Im Umkehrschluss muss ein Umstand innerhalb des Bahnbetriebs liegen. Es ist fraglich, ob eine Lautsprecherdurchsage dazu zählt, denn Bahnbetrieb verstehe ich das Fahren Zügen mit samt dem Rattenschwanz, der hinten dran hängt während die Fahgastinformation ein anderes Paar Schuhe sind.

Danach dreht es sich primär um die Frage, ob die Fahrgastinfo ausreichend war - und wie weit man dem Reisenden selber das Denken überlässt, denn bekanntermaßen ist bei einem Verschulden des Reisenden selbst die gesetzliche Haftung ausgeschlossen.

Ich würde sagen, die Zeit zum Ausfüllen des FGF wäre mit in der Nase Bohren ähnlich sinnvoll verbracht... ;)

Just my 2 cents,
Jogi


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