Reservierungspflicht Berlin - Amsterdam (Allgemeines Forum)

zettelbox, Freitag, 20.06.2025, 17:36 (vor 28 Tagen) @ JoeO

Um möglichst allen Reisewilligen einen Platz im Zug zur Verfügung zu stellen ist es sinnvoll leere Einzel- bzw. Zweierlücken zu vermeiden. Das hilft die automatische Zuweisung, die solche Lücken vermeidet.

Vielleicht übersehe ich etwas - aber ich meine, dass so eher das Gegenteil erreicht wird.

Möchte ich an meinem Wunschsitzplatz sitzen und bin bereit, 5,50 dafür auszugeben, passiert jetzt nämlich folgendes: Ich buche zuerst meine Fahrkarte und in einer zweiten Buchung gegen Reservieurngsentgelt meinen Wunschsitzplatz. Dann habe ich einerseits diese Lücken ebenfalls nicht vermieden, und andererseits blockiere ich zwei Plätze im Zug, obwohl ich nur einen nutze. Das ist außerhalb der Reservierungspflicht kein Problem, verfällt die zweite Reservierung ja nach 15 Minuten und wird dann von wem anders genutzt - in diesem Fall aber wird wegen des zweiten blockierten Sitzes gar keine entsprechende Fahrkarte verkauft und der Platz bleibt selbst bei ausreserviertem und daher nicht mehr buchbarem Zug leer.

Ich finde, dass die Reservierungspflicht hier immer wieder an ihre Grenzen kommt.

Warum ich den Thread eröffnet habe: Entweder meine Erinnerung trügt mich oder die Wunschplatzwahl war bislang auf den NL-Verbindungen auch bei Reservierungspflicht möglich. Das fand ich dann ganz nett, dass man sich das Reservierungsentgelt gespart hat, jetzt ist ja das Gegenteil der Fall, wenn ich einen bestimmten Sitz haben möchte.

Konsequenterweise müsste man dann die Option, für den Zug nur einen Sitzplatz zu erwerben, ganz abschalten - was dann aber neue Nachteile mit sich bringt.


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