Nicht mal die angegebenen Gründe sind verlässlich! (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Mittwoch, 18.06.2025, 23:16 (vor 26 Tagen) @ Keyboy

Für den Fahrgast ist es völlig unkalkulierbar, ob er eine Entschädigung zu erwarten hat.

Beispiel:
Ein Kollege musste einen späteren Zug nehmen, da sein ursprünglich geplanter Zug 180 Minuten Verspätung hatte. Als Verspätungsursache wurde angegeben: "Überholung durch einen schneller fahrenden Zug".
Auf seinen Erstattungsantrag bekam der Kollege jedoch eine Ablehnung. Jetzt wurden als Verspätungsursache urplötzlich "polizeiliche Ermittlungen" angegeben.
Ich denke, das Fahrgastrechtecenter hat von höchster Stelle die Weisung der Konzernzentrale erhalten, immer eine Verspätungsursache aus dem Hut zu zaubern, mit dessen Hilfe man die Fahrgastforderungen zurückweisen kann. Denn mit Entschädigungen kann man gut werben, sie sollten jedoch möglichst selten zum Tragen kommen.


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