FGR Haftungsausschluss (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 18.06.2025, 11:08 (vor 29 Tagen) @ Keyboy

... ist eigentlich genau meine Frage. Wenn auf der ausgewählten Umleitung (die ja eine "Regelfahrzeit" hat) - weitere Verspätung gesammelt wird (aufgrund von hoher Streckenauslastung z.B.) - zählt das zum Haftungsausschluss oder ist das ein "neues Problem"

Die "Regelfahrzeit" hat nichts mit der zu erwartenden Fahrzeit auf einer Umleitungsstrecke zu tun. Auch bei planmäßigen Zügen kann (z.B. bei hoher Streckenauslastung) die Fahrplantrasse so gelegt werden, das für manche Züge eine deutlich längere Fahrzeit geplant wird.

Konkret, was ist mit der Zeit zwischen den +90 und den +160?

Diese zusätzliche Verspätung wäre wahrscheinlich ohne die durch "höhere Gewalt" bedingte Umleitung nicht entstanden und ist damit auch eine Folge der "höheren Gewalt".
Gerne kannst Du Widerspruch einlegen, ich befürchte aber, dass Du mit der Ablehnung wirst leben müssen.


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