? FGR Haftungsausschluss (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 18.06.2025, 11:20 (vor 29 Tagen) @ EK-Wagendienst

also bei sowas am besten raus aus dem Zug und rüber in einen Zug der regulär über die Rheinstrecke fährt. Zugbindung ist ja aufgehoben, die Züge auf der Rheinstrecke sind selbst schon oft genug verspätet... und im neuen Zug gibts dafür dann wohl andere Gründe die ggf. eben nicht von der Entschädigung ausgeschlossen sind.


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