? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch? (Allgemeines Forum)

gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 13:48 (vor 201 Tagen) @ Aphex Twin

Der Punkt ist dass die steuerliche Regelung zeigt dass der Staat es sozusagen erwartet dass Lehrer zuhause in einem Arbeitszimmer arbeiten.

Wenn der Staat ein privates Arbeitszimmer erwarten würde, dann stünde das auch im Vertrag. Rechtlich hätte der Staat da aber sehr schlechte Chancen. Und der Statt erkennt auch 16 Euro Kontoführungsgebühren pauschal an, trotzdem ist keine Bank verpflichtet jetzt Kontoführungsgebühren zu verlangen.
Und selbst wenn ein Arbeitszimmer vorliegt muss es nicht für alle Tätigkeiten genutzt werden. Der Lehrer wird dort wohl auch keinen Unterricht abhalten. Der Lehrer darf dort ggf. keine Arbeiten korrigieren. Aber er darf natürlich seine Unterichtsmaterialien dort vorbereiten, sofern er zu denen gehört, die das regelmäßig machen, statt einmalig im Leben.


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