Frage zu früherer Abfahrt Westbahn - Optionen und (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 12.05.2025, 18:10 (vor 40 Tagen) @ RadExpress

Das funktioniert nicht , da mit Buchun& der Tickets die AGB der Westbahn aktzeptiert wurden.

Darin steht das der Kunde sich über Fahrplanänderungen zu informieren hat und in diesem Fall hat die Westbahn den Fahrgast informiert

Die AGB der Westbahn dürfen einen Kunden jedoch nicht schlechter stellen, als die gesetzlichen FGR. Insofern dürfte der Passus aus den AGB rechtswidrig sein.

FGR zählen in diesen Fall nicht, da die Fahrplanänderung nicht im Geltungsbereich der Westbahn liegt (Unwetterschäden) Umleitung des Zuges

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube (auch bei einigen Bediensteten von EVU und DB InfraStopp), dass es bei höherer Gewalt gar keine FGR gäbe. Dies betrifft aber im Prinzip nur die Entschädigung, keinesfalls die Weiterreise mit späteren Zügen (was auch völlig irrsinnig wäre).


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