Frage zu früherer Abfahrt Westbahn - Optionen und FGR (Allgemeines Forum)

shadowfax, Dienstag, 29.04.2025, 07:52 (vor 26 Tagen)

Hallo zusammen!

Nachdem ich hier schon lange stiller Mitleser bin (sorry hierfür, ich gelobe Besserung…), habe ich eine für mich etwas knifflige Situation mit der Westbahn, bei der ich für Tipps dankbar wäre.

Vorab: Ich würde gerne die Verbindung so fahren wie gebucht, mir geht es nicht darum, irgendwas „rauszuschlagen“.

Gebucht wurde am 02.02.25 folgende Verbindung für Donnerstag, 01.05.25:

Westbahn
Ulm ab 08:16 Uhr
Wien Westbahnhof an 13:52 Uhr
(3 Personen mit Westsuperpreis für 176,97 EUR)

Geplant ist, im Vorlauf den RE 200 um 07:24 Uhr von Wendlingen nach Ulm zu nutzen, Ankunft 07:51 Uhr.

Da wir kein durchgängiges Ticket haben, ist mir bewusst, dass wir bei Anschlussverlust in Ulm einfach Pech gehabt haben. Ich hätte auch ein durchgängiges Ticket gebucht, wenn es möglich gewesen wäre.

Die 25 Minuten Puffer in Ulm halte ich aufgrund meiner Erfahrungen mit dem RE 200 aber eigentlich für ausreichend, falls er nicht noch baustellenbedingt ausfällt. Zumal der RE 200 nach meinem Verständnis auch vor der Westbahn auf der SFS fährt, die ja in Stuttgart startet.

Nun hat die Westbahn per Mail am 27.02.25 mitgeteilt, dass Abfahrt in Ulm nicht mehr um 08:16 Uhr, sondern bereits um 08:07 Uhr ist. Damit schrumpft der Puffer - und ich werde wegen des Umstiegs etwas nervös.

Plan wäre dann, in Ulm mit NV nach München zu fahren (RE 9, Bayernticket bzw. D-Ticket) und dort die nächste Verbindung mit der Westbahn zu nehmen - ich würde hier neu buchen (Westflexpreis mit Ermäßigungen D-Ticket, Senior, BahnCard).

DB/ÖBB FV-Alternativen hatte ich erwogen, ist aber an dem Tag preislich gesalzen, zumal ich auch nicht zu spät in Wien ankommen möchte.

Die Frage, die sich mir aber stellt: welche Fahrtgastrechte bzw. welche Optionen ergeben sich aus der Vorverlegung der Abfahrtszeit in Ulm seitens der Westbahn?

Ich lese hier im Forum gerne mit und meine daher zu wissen, dass eine frühere Abfahrt wie ein Ausfall zu werten ist. Ich habe aber null Erfahrung mit FGR oder Kulanzregelungen bei der Westbahn.
Könnte ich bei Anschlussverlust in Ulm Fahrgastrechte geltend machen?

Wie ist bei der Westbahn das FGR Prozedere in einem solchen Fall, wie sind die Erfahrungen?

Gibt es A) eine Chance, dass uns die Westbahn ab München mitnimmt, ohne dass es ein neues Ticket braucht?

Oder besteht B) zumindest die Chance auf Erstattung im Nachgang über FGR? Das würde die Mehrkosten zumindest deutlich mildern.

Ich reise mit meiner Schwester und meiner 70-jährigen Mutter, die weniger bahnaffin sind als ich- da hätte ich gerne einen groben Plan im Kopf und will ihnen nicht zu viel Spontanität zumuten…

Vielen Dank vorab für den ein oder anderen wertvollen Hinweis!


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