? zu den Grenzkontrollen und Fahrplanaktualisierungen (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 11.05.2025, 12:32 (vor 222 Tagen) @ TRAXXP160DE

Dürfte doch eh auf Verspätungsbegründung

"Polizeiliche Maßnahme"

hinauslaufen und somit zu keinem Entschädigungsanspruch führen.

Warum nicht? Die (wenn auch vermutlich illegalen) Kontrollen sind bekannt und könnten in die Fahrpläne eingearbeitet werden, spätestens nach einigen Wochen -> klares Verschulden des Beförderers. Die VO 2021/782 ist da eigentlich eindeutig, Verhalten von Dritten ist nur dann ein Ausschlussgrund, wenn der Beförderer die Folgen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht abwenden konnte.

--
Weg mit dem 4744!


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