Thema verfehlt... (Allgemeines Forum)

heinz11, Dienstag, 22.04.2025, 17:15 (vor 244 Tagen) @ JeDi

Ein Zug fällt nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung.

Das ist in dieser Absolutheit falsch. Es kommen zwar nur der § 5 sowie der Anhang 1.3 zur Anwendung, jedoch gibt es keinen expliziten Ausschluß von Zügen aus dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung.


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