Arbeitsplatzverordnung und Wagenbeleuchtung (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Sonntag, 20.04.2025, 22:50 (vor 244 Tagen) @ ICETreffErfurt
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 20.04.2025, 22:51

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaeh...

Bei teilflächenbezogener Beleuchtung darf ein Einzelwert der Beleuchtungsstärke an keiner Stelle des Arbeitsplatzes 300 lx unterschreiten, die mittlere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz muss mindestens 500 lx betragen.

Das ließe sich ja gewährleisten, wenn vor Eintritt in den Fahrgastraum die Beleuchtung auf voll gestellt wird und nach der Kontrolle bzw. dem Kontrollgang wieder aus 0,5 oder 0,25 o. Ä.


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