Arbeitsplatzverordnung (Allgemeines Forum)

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 20.04.2025, 13:57 (vor 244 Tagen) @ Alter Köpenicker
bearbeitet von ICETreffErfurt, Sonntag, 20.04.2025, 13:59

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaeh...

Bei teilflächenbezogener Beleuchtung darf ein Einzelwert der Beleuchtungsstärke an keiner Stelle des Arbeitsplatzes 300 lx unterschreiten, die mittlere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz muss mindestens 500 lx betragen.


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