Beobachtung im Zug (Allgemeines Forum)
Ich würde es genauso wie die ZuBs sehen. Solange es niemanden stört, lass die doch. Zerstören doch nur (zunächst) ihr eigenes Leben.
Im Übrigen ist der Konsum nicht strafbar, nur der Besitz und besonders der Handel stellen eine Straftat dar. D.h. wenn er sein letztes Päckchen "weggekokst" hätte und die Polizei kommt und nichts bei ihm finden können sie auch nichts machen. (Ok, ist natürlich trotzdem ein Anhaltspunkt genauer nachzusehen ob er vllt. doch zuhause was hat oder regelmäßig Handel treibt)
Ich finde es auch nicht toll sowas im Zug zu sehen, aber solange die sich nicht auch sonst asozial verhalten würde ich es einfach hinnehmen. Da stört mich das in mittlerweile jedem Zug vorhandene (Video)telefonieren mit Lautsprecher oder laut Filme gucken deutlich mehr. Und dagegen tut leider kein Personal etwas obwohl es sicherlich deutlich mehr Mitreisende stört.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
gesamter Thread:
- Beobachtung im Zug -
Abu-Simbel,
17.04.2025, 09:10
- § 127 Abs. 1 StPO - musicus, 17.04.2025, 09:23
- Keine Pflicht zum Handeln - tbsn, 17.04.2025, 11:39
- Beobachtung im Zug -
611 040,
19.04.2025, 00:46
- Beobachtung im Zug - Alter Köpenicker, 20.04.2025, 08:49
- Kann es das gewesen sein? - Mike65, 20.04.2025, 21:41