§ 127 Abs. 1 StPO (Allgemeines Forum)

musicus, Donnerstag, 17.04.2025, 09:23 (vor 252 Tagen) @ Abu-Simbel
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 17.04.2025, 09:25

Du darfst unbekannte oder fluchtgefährdete Straftäter auf frischer Tat vorläufig festnehmen. Wahlweise kann Dir die Polizei behilflich sein.

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ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​


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