Keine Pflicht zum Handeln (Allgemeines Forum)
Solange die Sicherheit von Mitreisenden nicht gefährdet wird, müssen DB-Mitarbeiter*innen da nichts machen. Niemand außer der Polizei muss einem Verdacht auf eine einfache Straftat nachgehen. Natürlich ist es eher unklug, über möglicherweise illegale Dinge im Zug zu reden und ich würde nicht wollen, dass Mitreisende das mitbekommen. Allerdings scheinen im Zug sowieso viele Anstand nicht zu kennen, ob es jetzt die alkoholisierte Fußballfangruppe oder Konsumierende anderer Substanzen sind.
Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob hier wirklich eine Straftat vorliegt. Inzwischen gibt es neben den Betäubungsmitteln (Besitz verboten, Konsum legal) auch viele Ersatzdrogen, wo zumindest auch der Besitz nicht strafbar ist, aber der Verkauf (NpS) oder welche komplett unreguliert sind.
gesamter Thread:
- Beobachtung im Zug -
Abu-Simbel,
17.04.2025, 09:10
- § 127 Abs. 1 StPO - musicus, 17.04.2025, 09:23
- Keine Pflicht zum Handeln - tbsn, 17.04.2025, 11:39
- Beobachtung im Zug -
611 040,
19.04.2025, 00:46
- Beobachtung im Zug - Alter Köpenicker, 20.04.2025, 08:49
- Kann es das gewesen sein? - Mike65, 20.04.2025, 21:41