Auch bei früherer Verbindung? (Allgemeines Forum)
Jetzt fällt mir gerade noch was ein: Wenn die Zugbindung aufgehoben ist (was ja auch schon Tage vorher der Fall sein kann, wenn z. B. ein Zug ausfällt), darf ja auch eine frühere als die geplante Verbindung genommen werden. Wird dann auch entschädigt, wenn man auf dieser Verbindung min. +60 min hat, obwohl die Ankunft selbst dann noch vor der ursprünglich geplanten Ankunft liegt?
Beispiel: Ankunft ursprünglich 20 Uhr, Verbindung fällt aus, Zugbindung aufgehoben. Geplante Ankunft mit früherer Verbindung am selben Tag: 18 Uhr, tatsächliche Ankunft: 19 Uhr
Ja sicher.
Man sucht sich eine neue Verbindung, und wenn es bei DIESER Verbindung es zu 60 bzw. 120 Minuten Ankunftsverspätung kommt, dann gibt es die 25 bzw. 50 %.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
gesamter Thread:
- Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? -
FrankS,
12.04.2025, 17:37
- Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? -
VT642,
12.04.2025, 18:16
- Danke! - FrankS, 13.04.2025, 10:15
- Auch bei früherer Verbindung? -
FrankS,
13.04.2025, 20:10
- Auch bei früherer Verbindung? - EK-Wagendienst, 13.04.2025, 20:37
- Auch bei früherer Verbindung? -
VT642,
13.04.2025, 20:37
- Mein Fehler - FrankS, 13.04.2025, 22:34
- Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? -
VT642,
12.04.2025, 18:16