Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? (Allgemeines Forum)
Ja, FGR gelten dann für die neue Verbindung. Auch, wenn du dich z.B. bei gebuchter Abfahrt um 16 und Ankunft um 20 Uhr wegen aufgehobener Zugbindung für eine Verbindung um 6 Uhr mit planmäßiger Ankunft um 10 Uhr entscheidest, dann aber wegen bahnverschuldeter Verspätung erst um 11 Uhr ankommst, hast du Anspruch auf die 25% trotzdessen, dass du früher als ursprünglich gebucht angekommen bist. Entscheidend ist immer die tatsächlich genutzte bzw. zu nutzen beabsichtigte Verbindung. Sinnvoll kann daher sein, dem FGR Formular einen Ausdruck der neu herausgesuchtem Verbindung beizulegen.
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- Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? -
FrankS,
12.04.2025, 17:37
- Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? -
VT642,
12.04.2025, 18:16
- Danke! - FrankS, 13.04.2025, 10:15
- Auch bei früherer Verbindung? -
FrankS,
13.04.2025, 20:10
- Auch bei früherer Verbindung? - EK-Wagendienst, 13.04.2025, 20:37
- Auch bei früherer Verbindung? -
VT642,
13.04.2025, 20:37
- Mein Fehler - FrankS, 13.04.2025, 22:34
- Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? -
VT642,
12.04.2025, 18:16