Entschädigung auch b. späterer Verb. wg. aufgeh. Zugbindung? (Allgemeines Forum)

FrankS, Samstag, 12.04.2025, 17:37 (vor 5 Tagen)

Stehe gerade auf dem Schlauch. Ab 20 min zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof wird die Zugbindung aufgehoben und man hat u. a. die Möglichkeit, eine spätere Verbindung (bis zu einem Jahr später) zu wählen. Aber: Gelten die Entschädigungsregelungen dann, statt für die ursprünglich gebuchte, für diese spätere Verbindung? Also z. B. spätere Verbindung 1 Woche später und dabei dann mind. 60 min Verspätung am Zielbahnhof.


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