Interessante Rechtsfragen... (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 24.03.2025, 19:56 (vor 274 Tagen) @ EDO

Könntest Du sie verklagen?

Können geht immer, es ist nur eine Frage der Erfolgsaussicht ...

Aber ernsthaft:
Die Lage ist hier weitaus komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheint:
Da wird das Ehepaar durch Äste gestört und fordert - nachbarschaftsrechtlich korrekt - die Bahn als Eigentümerin des Nachbargrundstückes, auf dem der Baum wächst, zur Abhilfe auf. Allerdings macht den DB das, was sie besonders gut kann, in dem sie die Anliegen ignoriert, gleich ob die berechtigt sind oder nicht. Daraufhin greift das Ehepaar zur Selbsthilfe, wobei die Frage im Raum steht, ob diese zulässig war oder ob wir über verbotene Eigenmacht reden. Garniert wird das noch durch den Umstand, dass die Äste wohl versehentlich in die Oberleitung fielen, also der Klassiker einer Fahrlässigkeit, aber kein Vorsatz. Hier wären also diverse Fragen zu klären, bevor man dem Gedanken an einen Schadenersatz überhaupt näher treten könnte ... Dazu kommt der Umstand, dass zunächst einmal ein Beförderungsvertrag nur mit dem Beförderer besteht, der wird in der Regel nichts für den Vorfall können.

Spannend - und am Ende die einzige Option, die einen gewissen Erfolg verspräche - wäre der Fall, denn der Anspruch gegen die DB bestand und die Selbsthilfe zulässig war, weil sich die DB dann die Handlungen zurechnen lassen müsste; dann bliebe nur noch die Sache mit dem Beförderungsvertrag.


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