ich mir auch nicht (Allgemeines Forum)

sflori, Montag, 24.03.2025, 17:36 (vor 412 Tagen) @ Holger2

Die Frage wäre dann, inwieweit der Verursacher direkt im Rahmen der Gefährdungshaftung belangt werden könnte.

Ich hab nochmal ein bisschen quergelesen. Ja, genau das war die Frage.

Entscheidend wäre, ob der Verursacher direkt die Verspätung verursacht hat. Hier ja nicht. Da waren noch BuPol und DB InfraGO dazwischen.
Und entscheidend ist, ob der Verursacher die Konsequenzen hätte erahnen können. Würde ich den Baumfällern hier ebenfalls nicht zutrauen. :)

Bei rein fahrlässigem Verhalten ist Haftung ansonsten laut BGB ausgeschlossen.

Yo, seh ich dann auch so.


Bye. Flo.


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