Kann ich mir nicht vorstellen... (Allgemeines Forum)

Holger2, Montag, 24.03.2025, 16:17 (vor 273 Tagen) @ sflori

Hallo,

Vertragspartner für Deine Fahrt ist die Deutsche Bahn, somit hast Du einen Anspruch auf Vertragshaftung ihr gegenüber. Die Deutsche Bahn haftet aber nur maximal in Höhe der Fahrkarte, Folgeschäden sind allgemein von der Haftung ausgeschlossen.

Die Frage wäre dann, inwieweit der Verursacher direkt im Rahmen der Gefährdungshaftung belangt werden könnte.

Bei rein fahrlässigem Verhalten ist Haftung ansonsten laut BGB ausgeschlossen.
Sonst würden sich ja bei jedem Verkehrsunfall mit Staubildung die Ansprüche in unglaubliche Höhen schrauben.

Holger


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