Frage zu FLIX TrainVorfall (Allgemeines Forum)
Eine frühere Abfahrt muss, selbst wenn darüber informiert wurde, nicht akzeptiert werden. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Verbindung (so etwas wie "Zugbindung aufgehoben" kennt Flix meines Wissens nicht) und sofern diese andere Verbindung mind. 60min später als ursprünglich gebucht ankommen würde, sollte auch ein Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit Erstattung des vollen Fahrpreises eingefordert werden können.
Genau. Und das ist EU-Recht, an dem Flix nicht einfach nicht teilnehmen kann. Gemeint war möglicherweise, dass der übliche Weg über das SC Fahrgastrechte bei Flix nicht funktioniert.
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- Frage zu FLIX TrainVorfall -
Tabernaer,
17.03.2025, 11:00
- Frage zu FLIX TrainVorfall -
VT642,
17.03.2025, 11:10
- Frage zu FLIX TrainVorfall -
JanZ,
17.03.2025, 11:25
- Fahrgastrechte FLIX -
Nordy,
17.03.2025, 11:33
- Fahrgastrechte FLIX - Tabernaer, 17.03.2025, 20:32
- Fahrgastrechte FLIX -
Nordy,
17.03.2025, 11:33
- Frage zu FLIX TrainVorfall -
JanZ,
17.03.2025, 11:25
- Frage zu FLIX TrainVorfall -
tbsn,
18.03.2025, 14:13
- Traurig... in zweierlei Hinsicht...
-
Matze86,
18.03.2025, 15:05
- Ging ums Prinzip, vllt. gehts bei anderen jetzt schneller.
-
tbsn,
18.03.2025, 19:38
- Ging ums Prinzip, vllt. gehts bei anderen jetzt schneller.
- Zuständigkeit -
JeDi,
19.03.2025, 08:38
- Zuständigkeit -
tbsn,
19.03.2025, 16:07
- Zuständigkeit - 401 051-ICE884, 19.03.2025, 16:16
- Zuständigkeit -
JeDi,
19.03.2025, 18:24
- Zuständigkeit - tbsn, 20.03.2025, 11:07
- Zuständigkeit -
tbsn,
19.03.2025, 16:07
- Traurig... in zweierlei Hinsicht...
- Frage zu FLIX TrainVorfall -
VT642,
17.03.2025, 11:10