Stimmt nicht mehr (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Montag, 10.03.2025, 22:50 (vor 12 Tagen) @ ICETreffErfurt

Hoi,

Es gibt immer noch in den Vorschriften den Passus "nach besonderer Vereinbarung". So dürfen alle nicht für den österreichischen Binnenverkehr zugelassene Züge durchaus über die Grenze nach Salzburg Hbf fahren oder nicht für den schweizer Binnenverkehr zugelassene Züge bis Basel SBB. Gleiches gilt auch für bspw. die BR 612 bis ins tschechische Cheb.

Sie müssen nur über entsprechend dort verbaute Zugbeeinflussungssysteme verfügen und dürfen keine Lademaßüberschreitungen haben.

Das stimmt nicht mehr. Es braucht heute in jedem Fall eine Betriebsgenehmigung des Infrastrukturbetreibers. Die BR 408 hat deshalb eine separate Abnahme von SBB Infrastruktur benötigt und auch der ICE L hat sich deshalb extra nach Basel SBB und Muttenz begeben müssen. Umgekehrt dürfen die SBB RABe 512 IR-Dosto auch noch immer nicht von Kreuzlingen nach Konstanz und über Thayngen nach Singen, es fehlt die Genehmigung von DB InfraGO. Besondere Vereinbarungen kennt die TSI nicht mehr und sind für Neufahrzeuge auch nicht mehr gültig.


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