Muss Offenheit grundsätzlich kenntlich gemacht werden?! (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Mittwoch, 12.02.2025, 14:38 (vor 452 Tagen) @ bendo
bearbeitet von Waldbahn, Mittwoch, 12.02.2025, 14:39

Hallo,
wenn die Bahn beim seit 1991 bekannten, politisch/gesellschaftlich intentionsfrei gehaltenen, roten Farbstreifen geblieben wäre, wäre damit irgendeine homosexuelle Person ausgegrenzt worden?! Aus Deinen Äußerungen könnte man herauslesen, dass wer sich nicht unmissverständlich offen zeigt, umgekehrt Ausgrenzung betreiben oder beabsichtigen würde. Und das sehe ich ausdrücklich nicht so! Zumindest hatte ich mal dieses Verständnis: Solange bestimmte Gruppen/Themen/Handlungsweisen nicht ausdrücklich unerwünscht/untersagt sind, sind diese grundsätzlich erlaubt bzw. willkommen!
Gruß, bendo

Ich nehm mal nur das von mir fettmarkierte. Wenn du dich nicht offen/ablehnend oder gar gewlatbereit gegenüber dieser Menschengruppe zeigst oder das zugestehst und untersützt, was ist dann mit Artikel 1 Grundgesetz? Der wird doch dann in diesem Zusammenhang mit Füssen getreten.

--
Gruß
Waldbahn


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