Muss Offenheit grundsätzlich kenntlich gemacht werden?! (Allgemeines Forum)

bendo, Mittwoch, 12.02.2025, 13:14 (vor 453 Tagen) @ Benjamin.Keller

... Sie hat auch Schwulen und Lesben zu signalisieren, dass sie in ihren Zügen willkommen ist.

Ebenso sollte sie schon aus Eigeninteresse potentiellen Arbeitskräften signalisieren, dass Schwule und Lesben ebenso als Arbeitnehmer willkommen sind.

...Lesben und Schwule auszugrenzen, ist aber keine "Meinung" in einer pluralistischen Gesellschaft, sondern widerspricht unseren wesentlichen Verfassungszielen, die insbesondere ein Staatsunternehmen zu tragen hat.

Hier aber nicht. Der Staat hat den Auftrag, die freie Entfaltung von Schwulen und Lesben zu unterstützen, per grundgesetzlichem Auftrag. ...

Keinem Heterosexuellen, dir nicht, mir nicht, wird irgendetwas weggenommen, wenn Homosexuelle in Frieden leben dürfen und in der Öffentlichkeit, insbesondere in Zügen, willkommen geheißen werden.

Hallo,
wenn die Bahn beim seit 1991 bekannten, politisch/gesellschaftlich intentionsfrei gehaltenen, roten Farbstreifen geblieben wäre, wäre damit irgendeine homosexuelle Person ausgegrenzt worden?! Aus Deinen Äußerungen könnte man herauslesen, dass wer sich nicht unmissverständlich offen zeigt, umgekehrt Ausgrenzung betreiben oder beabsichtigen würde. Und das sehe ich ausdrücklich nicht so! Zumindest hatte ich mal dieses Verständnis: Solange bestimmte Gruppen/Themen/Handlungsweisen nicht ausdrücklich unerwünscht/untersagt sind, sind diese grundsätzlich erlaubt bzw. willkommen!
Gruß, bendo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum