Fahrgastrechte Westbahn (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Dienstag, 04.02.2025, 13:24 (vor 12 Tagen) @ Mike65

Wäre denn wenigstens die Nutzung eines anderen WB-Zuges am gleichen Tag möglich aka Aufhebung der Zugbindung?

Das sowieso. Ist schließlich durch Art. 18 Abs. 1 lit. b VO (EU) 2021/782 garantiert. Die Züge haben ja auch keine Reservierungspflicht.

Wenn am selben Tag nichts mehr fährt, kannst Du die ICE-Zusatzkosten auf jeden Fall als Schadensersatz aufgrund Verletzung der Hilfeleistungspflicht ersetzt verlangen.

Schwieriger ist der Fall, wenn der morgendliche Zug ausfällt und man auf den abendlichen nicht warten will. Ob der 100-Minuten-Trick zieht, wenn man in Stuttgart doch an den Automaten oder den Aushangfahrplänen den nächsten WB-Zug heraussuchen kann, weiß ich nicht.

Ich kann Dir aber sagen, dass man, wenn man eine E-Mail mit Bitte um Mitteilung der nächsten Reiseoptionen an meinenachricht@westbahn.at schreibt, dass man dann eine schöne Eingangsbestätigung mit der von Dir versandten Nachricht erhält.

Da ist halt wieder das Problem, dass wenn man eine E-Mail an die WESTbahn schreibt, dass man dann auf der WESTbahn-Website wahrscheinlich auch einfach den nächsten WESTbahn-Zug hätte ausfindig machen können.


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