OT: Keine Nutzung RB/RE i.V.m. dem City-Ticket? FGR? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 23.01.2025, 12:22 (vor 503 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 23.01.2025, 12:25

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist die Nutzung des RB/RE i. V. m. dem City-Ticket untersagt.
D. h. wenn ich bspw. den ICE ab/bis Köln Messe/Deutz nutzen möchte, aber bereits in Köln Hbf. in den Zug steige, wäre ich gut beraten, auch ab Hbf. zu buchen, um mehr als nur die S-Bahn nutzen zu können?

Seit wann gibt es für unterschiedliche Vollbahn-Nahverkehrszüge tarifliche Unterschiede? Wenn das so wäre, könnte man für Bahnhöfe im City-Ticket-Bereich, die nur von Zügen der Gattung RB oder RE bedient werden, gar keine Durchgangsfahrkarte mehr erwerben! Ich denke, die Antwort ist daher klar.

Vermutlich war hier irgend ein Praktikant am Werk.

Und wie sieht das mit dem Fahrgastrechten aus? Kann ich diese beim City-Ticket, wenn z. B. meine S-Bahn in Köln-Dellbrück ausfällt und ich den FV-Zug - in Messe/Deutz oder Hbf. - verpasse? Danke. :)

Die Fahrgastrechte gelten immer dann, wenn der geplante Vorlauf im Rahmen des Citytickets eine "Vollbahn" war, für die die EU-FGR greifen. S-Bahn ist meines Erachtens schwammig, weil es auch einige verkappte Straßenbahnen gibt, die so bezeichnet werden.


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